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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen
der a. t. carbon GmbH (a.t.c) mit ihren Kunden und Lieferanten.
Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann als verbindlich,
wenn ihnen ausdrücklich zugestimmt wurde. Im übrigen gilt das
Handelsrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB).
Bei den Waren der a.t.c handelt es sich hauptsächlich um Kleinserien
und Prototypen für den Flugzeugbau und den Motorsport. Sofern
nicht ausdrücklich angegeben liegt eine allgemeine Zulassung
für die Luftfahrt und den Straßenverkehr nicht vor. Die Bauteile
dürfen folglich nur dort eingesetzt werden, wo entsprechende
Zulassungen nicht erforderlich sind (Rennstrecken). 2.
Datenschutz Sämtliche
Daten von Kunden, Lieferanten und Unterauftragnehmern unterliegen
den allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Sie werden Dritten nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen zugänglich gemacht.
3.
Angebote und Preise Angebote
- egal ob mündlich, schriftlich, in Werbemedien oder im Internet
sind stets unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen
Bestellung zustande. 4.
Bestellung und Anzahlung Bei
Bestellungen die Zulieferungen erfordern sowie bei Einzel- und
Sonderanfertigungen ist die a.t.c berechtigt eine Anzahlung zu
verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im Kaufvertrag geregelt
und mit dem Tag der Bestellung fällig. Tritt der Kunde von seiner
Bestellung zurück, so ist die a.t.c berechtigt die bis zu diesem
Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. 5.
Lieferung Lieferfristen
sind schriftlich zu vereinbaren und nur dann verbindlich, wenn
ausdrücklich vereinbart. Für den Fall, dass verbindliche Lieferfristen
nicht eingehalten werden, haftet die ACG für einen dem Kunden
nachweisbar entstandenen Schaden. Sind Lieferanten oder Unterauftragnehmer
für die Lieferverzögerung verantwortlich, so haften sie entsprechend.
Sämtliche an einem Auftrag Beteiligten haben alles zu tun, was
ihnen billigerweise zugemutet werden kann, um die ihnen übertragenen
Lieferungen und Leistungen baldmöglichst auszuführen. Kommt es
aufgrund höherer Gewalt zu Lieferverzögerungen, so kann der jeweils
Betroffene nicht in Haftung genommen werden. Mit Auslieferung
der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. 6.
Zahlung Die
Forderungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
7.
Eigentumsvorbehalt Die
gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum
der a.t.c. 8.
Gewährleistung und Sachmängelhaftung Für
Sachmängel wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
9. Haftung Für
Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Montage und sachgerechtem Gebrauch
entstehen, wird entsprechend den gesetztlichen Bestimmungen gehaftet.
Insbesondere bezieht sich dies auf die normale und leicht fahrlässige
Verursachung eines Schadens. Von der Haftung ausgeschlossen sind
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. 10.
Schlußbestimmung Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Bietigheim-Bissingen. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
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