notebook

Besucher seit Januar 2007

Social Networks:
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen der a. t. carbon GmbH (a.t.c) mit ihren Kunden und Lieferanten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann als verbindlich, wenn ihnen ausdrücklich zugestimmt wurde. Im übrigen gilt das Handelsrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Bei den Waren der a.t.c handelt es sich hauptsächlich um Kleinserien und Prototypen für den Flugzeugbau und den Motorsport. Sofern nicht ausdrücklich angegeben liegt eine allgemeine Zulassung für die Luftfahrt und den Straßenverkehr nicht vor. Die Bauteile dürfen folglich nur dort eingesetzt werden, wo entsprechende Zulassungen nicht erforderlich sind (Rennstrecken).

2. Datenschutz

Sämtliche Daten von Kunden, Lieferanten und Unterauftragnehmern unterliegen den allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Sie werden Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen zugänglich gemacht.

3. Angebote und Preise

Angebote - egal ob mündlich, schriftlich, in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung zustande.

4. Bestellung und Anzahlung

Bei Bestellungen die Zulieferungen erfordern sowie bei Einzel- und Sonderanfertigungen ist die a.t.c berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im Kaufvertrag geregelt und mit dem Tag der Bestellung fällig. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, so ist die a.t.c berechtigt die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Lieferung

Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren und nur dann verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart. Für den Fall, dass verbindliche Lieferfristen nicht eingehalten werden, haftet die ACG für einen dem Kunden nachweisbar entstandenen Schaden. Sind Lieferanten oder Unterauftragnehmer für die Lieferverzögerung verantwortlich, so haften sie entsprechend. Sämtliche an einem Auftrag Beteiligten haben alles zu tun, was ihnen billigerweise zugemutet werden kann, um die ihnen übertragenen Lieferungen und Leistungen baldmöglichst auszuführen. Kommt es aufgrund höherer Gewalt zu Lieferverzögerungen, so kann der jeweils Betroffene nicht in Haftung genommen werden. Mit Auslieferung der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.

6. Zahlung

Die Forderungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der a.t.c.

8. Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Für Sachmängel wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

9. Haftung

Für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Montage und sachgerechtem Gebrauch entstehen, wird entsprechend den gesetztlichen Bestimmungen gehaftet. Insbesondere bezieht sich dies auf die normale und leicht fahrlässige Verursachung eines Schadens. Von der Haftung ausgeschlossen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

10. Schlußbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bietigheim-Bissingen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.